Streckenregeln und Haftungsverzicht

Sicherheit, Fairness und Ordnung sind auf der Elektro-Motocross-Strecke Aschau a. Inn von höchster Bedeutung. Bitte lesen Sie die folgenden Regeln und Hinweise sorgfältig durch, bevor Sie die Strecke nutzen. Mit dem Befahren der Strecke erklären Sie sich mit diesen Regeln einverstanden.

Sicherheit auf der Strecke

  • Die Sicherheit aller Fahrer hat oberste Priorität. Wir stellen nach Möglichkeit sicher, dass die Strecke in gutem Zustand ist und präparieren sie regelmäßig. Trotzdem muss vor dem Befahren überprüft werden, ob Hindernisse wie Steine, Äste oder Ausspülungen durch Wasser auf der Fahrspur eine Gefahr darstellen, gegebenenfalls sind Gefahrenstellen zu beseitigen.
  • Das Tragen von vollständiger Schutzausrüstung (Helm, Schutzbrille, Brustpanzer, Handschuhe, Stiefel) ist erforderlich. 
  • Auf der Strecke wird nicht stehengeblieben, sofern es nicht aus irgendwelchen Gründen unumgänglich ist (kein Rumstehen in der Strecke)!
  • Das begehen der Strecke bei Fahrbetrieb ist verboten!
  • Es muss  mindestens eine weitere Person vor Ort sein, um im Falle eines Unfalles Hilfe zu leisten und zu rufen. Streckenpersonal ist nicht immer vor Ort.

Fairness und Ordnung

Um einen fairen und geordneten Ablauf zu gewährleisten, sind folgende Regeln unbedingt einzuhalten:

  • Überholen hat fair zu erfolgen, ohne dass ein anderer Fahrer gefährdet wird
  • Rücksichtnahme auf andere Fahrer ist oberstes Gebot.
  • Es wird gegen den Uhrzeigersinn gefahren. Das Befahren der Strecke in entgegengesetzter Richtung ist strengstens untersagt.
  • Übungsfahrten dürfen keinesfalls in Rennen umfunktioniert werden.

Wichtige Hinweise vor dem Befahren der Strecke

Vor dem Befahren der Elektro-Motocross-Strecke Aschau a. Inn sollten Fahrer unbedingt Folgendes beachten, um Risiken zu minimieren:

  • Sicherstellen, dass die Ausrüstung in einwandfreiem Zustand ist.
  • Sich mit dem Streckenverlauf vertraut machen.
  • Aufwärmrunden zur Eingewöhnung nutzen.
  • Die eigenen Fähigkeiten realistisch einschätzen und das Fahrverhalten entsprechend anpassen.
  • Jugendliche unter 18 Jahren dürfen das Übungsgelände nur unter Aufsicht eines Erwachsenen (Erziehungsberechtigten), befahren.

Nicht toleriertes Verhalten

Bestimmte Verhaltensweisen werden auf der Elektro-Motocross-Strecke Aschau a. Inn nicht toleriert und führen zum Ausschluss von der Strecke:

  • Aggressives Fahrverhalten und vorsätzliche Gefährdung anderer Fahrer.
  • Missachtung von Anweisungen des Streckenpersonals.
  • Manipulationen am Elektro-Motocross-Motorrad, die die Sicherheit beeinträchtigen.
  • Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen.

Haftungsverzicht

gegenüber Peter Wimmer, Betreiber des Übungsgeländes für Elektromotorräder in Wimm 1, 84544 Aschau am Inn für die Teilnahme am Trainingsbetrieb

  1. Verantwortlichkeit:

Die Teilnehmer (Fahrer) nehmen auf eigene Gefahr am Trainingsbetrieb teil. Sie tragen die allgemeine zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von Ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsverzicht vereinbart wird.

  1. Haftungsverzicht:

Die Teilnehmer verzichten ausdrücklich auf Ersatz etwaiger im Zusammenhang mit dem Trainingsbetrieb entstehender Schäden, sowie auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen

  • Peter Wimmer, dessen Beauftrage, Sportwarte und Helfer,
  • die Fahrer und Halter anderer Fahrzeuge, die am Trainingsbetrieb teilnehmen
  • den Eigentümer des Geländes
  • den Behörden und alle anderen Personen, die mit der Organisation des Trainings in Verbindung stehen,
  • die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen

außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung -auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises- beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung -auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises- beruhen.

Der Haftungsausschluss wird mit der Buchung zur Teilnahme am Fahrbetrieb allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.